Katzhütte - Wohin soll Katzhütte in Zukunft gehören? Diese Frage bleibt auch knapp ein Jahr nach dem Bürgerentscheid dort offen. Im Februar 2018 hatte der Gemeinderat den Wechsel aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in den Ilm-Kreis beschlossen, Katzhütte sollte in der neuen Landgemeinde Stadt Großbreitenbach aufgehen. Auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses setzte Katzhüttes Bürgermeister Wilfried Machold im Frühjahr 2018 seine Unterschrift unter den Gründungsbeschluss der damit elf Orte der neuen Landgemeinde. Der Wechsel war bereits in den Entwurf zum Neugliederungsgesetz des Landtags für Jahresende aufgenommen, flog dann aber plötzlich wieder raus. Die Bürgerinitiative "Pro Katzhütte-Oelze" beantragte einen Bürgerentscheid und zielte auf Zugehörigkeit zur Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal. Die Bürgerinitiative "Oberes Schwarzatal" konterte mit dem Gegenvorschlag Landgemeinde Großbreitenbach. Am 6. Januar 2019 stand beides zum Bürgerentscheid an. Schließlich votierten 487 für Schwarzatal, 502 für Großbreitenbach, also 15 Stimmen mehr zugunsten der Angliederung an Großbreitenbach, nachdem es bei erster Auszählung sogar 17 Stimmen mehr waren. Nach monatelanger Prüfung des Abstimmungsvorgangs durch die Kommunalaufsicht im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde das Plus zugunsten Großbreitenbachs auf 13 Stimmen korrigiert, jedoch der Bürgerentscheid selbst im April für rechtswidrig und damit ungültig erklärt. Dagegen klagte die Gemeinde Katzhütte am 29. April beim Verwaltungsgericht Gera. Der Entscheid steht noch aus, offenbar auch, weil dort noch Antworten der Kommunalaufsicht dazu fehlen, wie Gemeinderätin und BI-Oberes-Schwarzatal-Mitinitiatorin Martina Walther am Mittwoch im Gespräch mit Freies Wort sagte. Sehr viele Menschen fragten nach, was aus der Klage geworden sei. Katzhüttes Bürgermeister schob deswegen nun eine Erklärung nach, wonach er keinen schnellen Entscheid erwarte. Der Anwalt der Gemeinde hält demnach das Landratsamt gar nicht für entscheidungsberechtigt, weil als Gebietskörperschaft selbst davon betroffen. Einige der monierten Punkte seien zudem rechtlich nicht zu beanstanden, heißt es weiter. Auch sei die vom Landratsamt gewählte Rechtsgrundlage für Wahlen, nicht aber für Bürgerentscheide zuständig. So drängt sich aus Sicht des Katzhütter Bürgermeisters "der Verdacht auf, dass die Entscheidung des Landratsamtes zumindest auch politische Hintergründe hatte", etwa weil sich der Kreistag Saalfeld-Rudolstadt gegen den Wechsel in den llm-Kreis ausgesprochen hatte. Würde den Argumenten der Gemeinde gefolgt, bleibe der Bürgerentscheid gültig, blickt Machold voraus. tom