Plaue - In der jüngsten Stadtratssitzung am Mittwochabend in Plaue sollte der Stadtrat eigentlich über die Genehmigung des Bürgerbegehrens zur Eingemeindung Plaues in die Stadt Arnstadt abstimmen. Zumindest stand dieser Punkt auf der Tagesordnung. Im Verlauf der Sitzung wurde um diesen Punkt heftig und emotionsgeladen diskutiert und die Entscheidung letztendlich auf den 18. Dezember vertagt. Hintergrund der Diskussion war ein Verfahrensfehler, den die Initiatoren des Bürgerbegehrens begangen haben, indem sie die Unterschriften für das Bürgerbegehren nicht, wie vorgeschrieben, beim Bürgermeister der Stadt Plaue, sondern in der Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Geratal" zur Prüfung eingereicht haben, sagt Plaues Bürgermeister Jörg Thamm nach der Sitzung. Eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht und ein Gutachten eines Rechtsanwaltes sollten laut Thamm die Verfahrensweise der Initiatoren des Bürgerbegehrens beurteilen. Beide seien zu dem Schluss gekommen, dass hier ein Verfahrensfehler aufgetreten sei, denn es stehe eindeutig im Gesetz und in den Kommentaren, wie hier zu verfahren ist. "Der Bürgermeister ist die Institution, wo die Unterschriften abzugeben sind. Außerdem hat der Bürgermeister nicht das Recht, diese Aufgabe zu delegieren oder abzugeben", sagt Jörg Thamm. Der Rechtsweg und der Verfahrensweg seien hier eindeutig dargestellt und vom Gesetzgeber auch so gewollt.