Ilmenau - Es ist die Kehrseite der vielgepriesenen Freiheit unserer Gesellschaft: Ganz offenbar kommt jeder, der nur will, in dieser Republik an Drogen. Nur zahlen kann er nicht immer dafür, also ist der schließlich abhängig gemachte Suchtkranke zu Beschaffungskriminalität verdammt. Es sind längst keine Einzelfälle mehr, die vor Ilmenaus Amtsgericht landen, kaum ein Monat vergeht ohne derlei Anklagen. Gestern traf es einen 33-Jährigen, der vor Gericht ziemlich hilflos wirkte. Dem offenbar hochgradig Suchtkranken war weitere Hilfe versagt worden: Keine zweite Entziehungskur. Der junge Mann wurde wieder straffällig. Gestern wurde er deshalb wegen Diebstahls angeklagt - in zwei Fällen. Im ersten hatte er fünf Flaschen Alkohol für 64,95 Euro gestohlen, im zweiten stahl er mit einem Bekannten 13 Flaschen hochwertigen Rum im Wert von 260 Euro. Auch der Bekannte wird sich noch verantworten.