Ilmenau - Wenn ein Paketzusteller ihm treuhänderisch anvertrautes Eigentum anderer zwar ausliefert, dann aber das für die Nachnahmelieferungen kassierte Geld selbst einbehält, macht er sich nicht des geringer bestraften Diebstahls schuldig, sondern der Veruntreuung und Unterschlagung. Geschieht dies in mehreren Fällen, kann das Freiheitsstrafe zur Folge haben, auch wenn es das erste Delikt dieses Zustellers war. Dies musste jetzt eine Frau erfahren, die in elf Fällen die bei Empfängern für Paketlieferungen kassierten Nachnahmebeträge einfach für sich einbehalten hatten, genauer für die finanzielle Abdeckung der Drogensucht ihres Mannes.