Ilmenau - Die eingebrochene Welt des Opfers aber spielte vor Ilmenaus Strafgericht nicht die eigentliche Rolle. Vielmehr ging es um den Trennungsunterhalt, den der Gatte verweigerte. Verletzung der Unterhaltspflicht nennt das die Rechtssprechung und so klagte es Staatsanwalt Hübner nun auch an. Der gebürtige Nordrheinwestfale soll seiner Frau den per Familiengericht vereinbarten Trennungsunterhalt von 1000 Euro monatlich über mehrere Monate 2009 nicht gezahlt haben, so der Vorwurf. Dabei war damit bereits eine einstweilige Anordnung zur Zahlung von monatlich einst 1 500 Euro abgemildert worden.