Großbreitenbach - Mit dem Gewerbegebiet Großbreitenbach, das 1995 aufgestellt wurde und nun nach heutigen Bestimmungen in der zweiten Änderung des Bebauungsplanes entschieden werden musste, sah Christine Walther vom Planungsbüro Walther und Walther keine Probleme. Mit dem Landratsamt des Ilm-Kreises und den Trägern öffentlicher Belange habe es selten eine solche Einigkeit gegeben, sagt sie. Dass es überhaupt notwendig wurde, den Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 noch einmal anzufassen, habe mit der Legitimation einiger Bebauungen zu tun, die zwar nach geltendem Recht von damals gesetzeskonform waren, dem heutigen Standard aber angepasst werden mussten. Strittige Punkte waren der Lärmschutz und die Ausgleichsfläche, die bisher nicht erbracht wurde.