Ilmenau Aus dem Gerichtssaal: Schwarzfahrer muss zur Fahrschule
Redaktion 18.11.2015 - 00:00 Uhr
Ungewöhnlich: Ein notorischer Schwarzfahrer muss nun schnellstens einen Fahrschulkurs belegen und den Führerschein machen. Ob dieser Richterspruch am Ende durchgeht, ist noch offen. Üblicherweise gibt es Führerschein-Sperre fürs Fahren ohne Fleppen.
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