Ilmenau Aus dem Gerichtssaal: Doppelt krank, aber nur eine Strafe
Redaktion 25.09.2013 - 00:00 Uhr
Einem Alkoholkranken darf als Führungsauflage der Alkoholverzicht nicht auferlegt werden - einem Menschen mit pädophilen Neigungen aber schon die Nähe zu Kindern. Am Dienstag gab es somit ein zweigeteiltes Urteil.
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