Seit Dienstag greift auch im Kreis die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ab heute müssen Arbeitgeber in diesem Zuge dem Gesundheitsamt melden, welche Mitarbeiter geimpft oder genesen sind und welche nicht. Von der Impfpflicht verschont bleiben etwa jene, die ein entsprechendes Attest vorlegen können.