Halle – Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Halle hat der Prozess gegen den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke gezeigt, dass der 52-Jährige sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Er müsse deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Halle, wo am Morgen der möglicherweise letzte Verhandlungstag in diesem Hauptverfahren begonnen hatte.  Diese Strafe müsse für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Beweisaufnahme habe nicht nur deutlich gemacht, dass Höcke das Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet habe, was nach den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs strafbar ist. Sie habe auch gezeigt, dass Höcke gewusst habe, was er tat, sagte der Staatsanwalt. Die Verteidigung hält von diesem Antrag der Staatsanwaltschaft nichts und forderte, die Vorwürfe fallen zu lassen.