Sachsenbrunn - Eigentlich war die Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet Sachsenbrunn bereits im Juni zum Beschluss erhoben worden. Doch die Kommunalaufsicht legte ihr Veto ein: Im Satzungstext waren die Zuständigkeiten falsch geregelt.

Nicht die Stadt Eisfeld, die ja die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde mit erledigt, kann in die Pflicht genommen werden, sondern Sachsenbrunn ist für die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis selbst zuständig. Die entsprechenden Passagen in der Baumschutzsatzung sind geändert worden und der Beschluss war im Gemeinderat neu zu fassen.