Römhild - Ein spezielles Fördergesetz der Bundesregierung zur Unterstützung der Länder bei der Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden in strukturschwachen Gebieten hat es ermöglicht: Die Stadt Römhild konnte in ihren Kindergärten kräftig Hand anlegen. Dabei unterstützt der Bund mit 90 Prozent und das Land mit 10 Prozent die förderfähigen Kosten. Mit anderen Worten, es gibt eine 100-prozentige Förderung, wenn wie vorgegebenen verfahren wird. "Die Höhe der Zuweisungen von Bund und Land", erklärte Stadtkämmerin Lissy Carl-Schumann, "richtete sich nach dem Anteil der Schlüsselzuweisung des Jahres 2015". Danach stehe der Stadt Römhild ein Betrag von insgesamt 143 268 Euro zur Verfügung. Den Anteil des Landes gab es bereits als eine Art Anschubfinanzierung, erklärt die Kämmerin. Die Bundesmittel zur anteiligen Begleichung fälliger Zahlungen erhalte die Stadt nach Vorlage der Rechnungen. Gegenwärtig prüfe die Kämmerei gerade einige Schlussrechnungen zu den durchgeführten Maßnahmen, um dann die Bundesmittel abrufen zu können.