Coburg - Peter G. aus Coburg und der Hildburghäuser Paul K. wurden am Mittwochmorgen im Beiersdorf-Prozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Helmut-Erhard S. muss wegen Anstiftung zum Raub mit Todesfolge zwölf Jahre und einen Monat in Haft, Maria S. wegen Raubes mit Todesfolge zwölf Jahre.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Coburg ist davon überzeugt, dass die vier Angeklagten den Überfall auf Wolfgang R. gemeinsam verabredet haben, um an Einnahmen aus seinem Bordell zu gelangen und dessen Betrieb zu übernehmen. Alle vier Angeklagten hätten finanzielle Probleme gehabt.

Das Landgericht verurteilte die zwei Männer aus dem Rockermilieu als Auftragsmörder. Als Auftraggeber standen eine Frau und ihr Ehemann vor Gericht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die vier gemeinsam geplant hatten, den Bordellbetreiber zu überfallen und schwer zu verletzen. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem «furchtbaren Verbrechen».

Dennoch sei nicht geplant gewesen, das Opfer bei der Tat zu töten, urteilte das Gericht. Deshalb sei die Frau als Mittäterin bei Raub mit Todesfolge schuldig, nicht aber als Mittäterin bei Mord. Dafür verurteilten sie die Richter zu zwölf Jahren Gefängnis. Die 44-Jährige lebte von ihrem Ehemann getrennt und führte eine Beziehung mit dem Opfer. Den beiden Mördern hatte sie den Hausschlüssel gegeben und mit einem Anruf sichergestellt, dass das Opfer zu Hause war. Ihr Ehemann erhielt wegen Anstiftung unter Einbeziehung zweier früherer Urteile eine Strafe von zwölf Jahren und einem Monat.