Hildburghausen - Was sich hinter Amtsdeutsch und Paragrafen versteckt, mit der die Beschlussvorlage Nummer 66 im Kreistag begründet wurde, ist im Grund ganz simpel: Der Landkreis bekommt für die Erfüllung von Aufgaben des Landes - im Amtsdeutsch "übertragener Wirkungskreis" - auch finanzielle Erstattungen des Landes. Diese Gelder sind im "kommunalen Finanzausgleich" (KfA) beziehungsweise Mehrbelastungsausgleich gebündelt und werden für jedes Haushaltsjahr vom Innenmisterium neu errechnet. Für das Jahr 2015 beläuft sich die pro-Kopf-Summe pro Einwohner des Kreises auf 71 Euro. Mithin beläuft sich der für heuer zugewiesene Betrag auf 4,617 Millionen Euro. Das ist zu wenig, befindet die Kreisverwaltung. "Da nach unseren eigenen Berechnungen der tatsächliche Bedarf nicht gedeckt ist und weiterhin daraus folgend entgegen der vorgenannten verfassungsrechtlichen Regelungen der Landkreis Hildburghausen für die übertragenen Aufgaben nicht die notwendigen Mittel erhielt, war zu dessen umfänglichen Erstattungen Klage geboten", heißt es wörtlich zur Begründung.