Wenn eine Stadt einen freien Träger beauftragt, ihre Aufgabe der Kinderbetreuung zu erfüllen, müssen sich Stadt und Träger an bestimmte Regeln halten, erläutert der Bürgermeister. Zum einen sei die Stadt an die Vorgaben des Interessenbekundungsverfahrens gebunden, zum anderen an das Kindertagesstättengesetz. "Da die Vorgaben aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem Kindertagesstättengesetz in den bisherigen Vertragsvorschlägen und Verhandlungen nicht umsetzbar waren, berichtete ich darüber im Stadtrat und besprach das notwendige weitere Vorgehen mit der Kommunalaufsicht und dem Gemeinde- und Städtebund", erklärt Kummer, "ich bekam die Empfehlung, einen Anwalt einzuschalten. Da die Erteilung der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht aufgrund der Nachteile, die sich zulasten der Stadt abzeichnen, mehr als fraglich ist, schlug ich dem Stadtrat vor, die notwendigen Kapazitäten für eine vorübergehende Unterbringung von Krippenkindern in eigenen Kitas und im Vereinsheim Bürden zu schaffen. Wir brauchen spätestens ab September zusätzliche Krippenplätze. Da steht die neue Einrichtung noch nicht zur Verfügung."