Eisfeld - Durchgefallen ist am Dienstagabend im Eisfelder Stadtrat der Beschlussentwurf zur 5. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. Dabei ging es darum, dass laut Thüringer Kommunalabgabengesetz für die Jahre vor dem Inkrafttreten der Satzung rückwirkend Beiträge erhoben werden sollen. Für die Stadt Eisfeld betrifft das den Zeitraum von 1991 bis 2000. Dann wirkte die Ausbaubeitragssatzung in der Stadt.