Hildburghausen - Aus gegebenen Anlass informiert die untere Wasserbehörde des Landkreises, dass die bereits 2019 öffentlich bekanntgegebene Allgemeinverfügung zum Verbot zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Verbot zum Befahren von Fließgewässern mit Booten weiterhin gültig sind.