Eisfeld - Das Schreiben des Gerichtsvollziehers vom Amtsgericht Hildburghausen kursiert seit Donnerstagabend im Internet. Demnach soll die 36-Jährige Mutter von zwei kleinen Kindern im Alter von zwei und zehn Jahren sein.

Martina Tews, stellvertretende Direktorin des Amtsgerichtes bestätigt den Vorgang auf Nachfrage von Freies Wort. Demnach stehen Forderungen in Höhe von 296,84 Euro durch den „ARD, ZDF, Deutschlandradio-Beitragsservice“ aus. Ein Haftbefehl ist ausgestellt. Damit soll die Eisfelderin gezwungen werden, Auskunft über ihr Vermögen zu geben. Der Termin zur Abgabe dieser Auskunft war für Freitag, den 27. Januar, 11.15 Uhr geplant. Der sei aufgehoben, sagte Martina Tews. Die Sache an sich sei damit aber nicht vom Tisch, so die Vize-Direktorin. Die Schuldnerin habe nicht gezahlt. Die Erzwingungshaft sei üblicherweise das letzte Mittel, um Forderungen einzutreiben. Ein neuer Termin werde bestimmt. Begleiche die Frau die Forderung, sei die Sache erledigt, sagte Tews

Im Weiteren heißt es im Schreiben des Gerichtsvollziehers: „Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Unterstützung, selbst zuschreiben. Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.“

Der MDR distanziert sich unterdessen von der drohenden Verhaftung. Nachdem das Thema in den sozialen Medien aufkam, sei man dem nachgegangen, hieß es aus der Pressestelle des Senders. Der MDR habe den Sachverhalt mit der zuständigen Vollstreckungsbehörde geklärt. Der MDR-Beitragsservice sei über den Vorgang nicht informiert gewesen. Eine Aufrechterhaltung der Verhaftung stehe nicht im Raum. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese würden die Rundfunkanstalten bei der Erzwingungshaft häufig aber nicht mehr gewahrt sehen. Die Forderung bestehe aber weiterhin, wenn die Betroffene beitragspflichtig gewesen sei. Man wolle sich an die Frau wenden und Beratungsangebote unterbreiten, teilte der MDR unserer Redaktion mit.

Bei Mandy Bock geht es nicht um die finanzielle Seite der Forderung. „Es geht mir ums Prinzip, dass ich nichts bezahle, was ich nicht bestellt habe“, sagt die Eisfelderin. Sie habe sich gegen die Beitragsbescheide widersetzt und diesbezüglich auch mehrfach mit dem Beitragsservice Kontakt gehabt. Sie habe zudem schon Festsetzungsbescheide erhalten. Das Verfahren sei nun von Neuem los gegangen. „Ich habe mir gesagt, jetzt kämpfe ich. Wir schauen kein Fernsehen und können auch keins empfangen“, sagt sie. Als sie die Wahl gehabt habe, GEZ-Beiträge zu zahlen, habe sie jahrelang freiwillig fürs Autoradio bezahlt. Dass sich der MDR dafür einsetze, die Verhaftung nicht zu vollziehen, habe sie erst von unserer Redaktion erfahren.

Laut MDR liegt die Zuständigkeit der Vollstreckung in den meisten Bundesländern, auch in Thüringen, in den Händen der örtlichen Vollstreckungsbehörden - nicht beim Beitragsservice oder den Rundfunkanstalten. Daher entscheiden die Vollstreckungsbehörden, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Forderung geltend zu machen. Die Mittel der Zwangsvollstreckung sind gesetzlich vorgegeben und sehen insbesondere auch die Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft vor. Es sei allerdings der Wunsch der Rundfunkanstalten, von dieser Maßnahme in der Regel keinen Gebrauch zu machen, teilte der MDR weiter mit.