Coburg - Damit gilt der Coburger Unternehmer als unschuldig, wie Verteidiger Rainer Brüssow (Köln) nach der Entscheidung von Amtsrichter Wolfram Bauer ausdrücklich betonte.

Michael Stoschek muss nun bis zum 31. Dezember dieses Jahres 100.000 Euro an die Welthungerhilfe und 50.000 Euro an den Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V., München, zahlen. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft, die Oberstaatsanwalt Martin Dippold vertrat, akzeptierten das Urteil.

Ungewöhnlich ist allerdings, dass der Unternehmer selbst entscheiden konnte, an wen das Geld geht. Die Verteilung ist grundsätzlich Sache des Gerichts. Amtsrichter Bauer akzeptierte dies allerdings mit Blick auf eine mögliche Berufung, wenn Michael Stoschek und seine Verteidiger die Entscheidung anfechten würden.

Michael Stoschek musste sich vor Gericht verantworten, weil er am Porsche Cabrio seiner Frau ein Folienkennzeichen angebracht hatte. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Kennzeichenmissbrauch, da der Unternehmer für das Nummernschild keine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte. In einem Fall trug es eine Kopie des amtlichen Stempels der Zulassungsstelle der Stadt Coburg. Dies begründete den Vorwurf der Urkundenfälschung.

Deshalb hatte das Amtsgericht Coburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 55 Tagessätze von jeweils 30.000 Euro erlassen. Daraus errechnete sich ein Gesamtbetrag von 1,65 Millionen Euro. Die Höhe richtete sich nach dem vom Gericht geschätzten Einkommen von Michael Stoschek, sodass der in Deutschland höchstmögliche Tagessatz von 30.000 Euro angesetzt wurde.

Stoschek ist mit zehn Prozent an der Brose-Unternehmensgruppe beteiligt, die einen Jahresumsatz von etwa fünf Milliarden Umsatz schreibt. Der Unternehmer hatte auf Nachfrage von Richter Wolfram Bauer erklärt, dass er keine regelmäßigen Einkünfte vom Unternehmen beziehe. Als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Brose-Unternehmensgruppe wirke er ehrenamtlich. Weitere Angaben zu seinen Einkünften machte Stoschek nicht.

In der Hauptverhandlung standen sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung zunächst unversöhnlich gegenüber. Verteidiger Rainer Brüssow warf der Staatsanwaltschaft vor, Michael Stoschek an den Pranger stellen zu wollen. Die Anklage wolle sich mit dem Verfahren profilieren und ihre Macht demonstrieren. Der Unternehmer solle abgestraft werden, und dabei habe die Staatsanwaltschaft jedes Maß und jede Verhältnismäßigkeit verloren. Dies zeige sich auch daran, dass sie die Bundesstraße 289 im Itzgrund mehrere Stunden habe sperren lassen, um nachzuweisen, dass das von Michael Stoschek verwendete Folienkennzeichen bei Geschwindigkeitskontrollen nicht fotografiert werden könne und damit nicht lesbar sei.

Dabei habe es bereits vorher Polizeifotos von Geschwindigkeitskontrollen gegeben, in die Michael Stoschek mit dem Porsche Cabrio und dem beanstandeten Kennzeichen geraten war. Die Buchstaben- und Ziffernfolge ist darauf eindeutig zu erkennen, auch bei Nacht.