Heizkostenzuschuss Noch vieles unklar

red
Auch Nutzer von Scheitholz-Heizungen sollen einen Zuschuss bekommen. Detailfragen dazu sind aber noch nicht beantwortet. Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Die Medienberichte über einen Heizkostenzuschuss des Bundes für Bürger mit Pellet-, Scheitholz-, Öl- und Flüssiggasheizungen haben Hoffnungen bei den Betroffenen geweckt. Doch noch ist etliches unklar.

 
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Im Landratsamt gehen derzeit verstärkt Anfragen für einen Heizkostenzuschusses des Bundes für Nutzer von Pellet-, Öl- und Flüssiggasheizungen ein. Einige Betroffene schickten sogar schon komplette Anträge für diesen Zuschuss an die Kreisbehörde. Wie ein Sprecher sagte, ist das Landratsamt allerdings gar nicht zuständig dafür. Bisher sei dieses Programm auch noch nicht in Kraft getreten. Es existiere lediglich ein entsprechendes Eckpunkte-Papier der Bundesregierung. Höchstwahrscheinlich müsse der Zuschuss beim Land beantragt werden, sagte er. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werde das Landratsamt über seine Kanäle darüber informieren.

Das noch nicht einmal die Grundsatzfragen geklärt sind, bestätigte auch der Südthüringer FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich. Das Thema sei in der jüngsten Sitzungswoche im Wirtschaftsausschuss behandelt worden, sagte der Liberale. Auf Nachfrage der Redaktion habe er persönlich bei der zuständigen Staatssekretärin vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Grüne) vorgesprochen. Bund und Länder würden noch an einer gemeinsamen Lösung arbeiten, bekam Ullrich zu hören. „So schnell wie möglich, das ist der Zeitrahmen“, so die Antwort auf seine Frage, ab wann die Förderung beantragt werden könne. Die Thüringer Landesregierung muss sich schnellstens mit dem Bund und den Ländern einigen, damit die Zuschüsse beantragt werden können, fordert der Südthüringer Bundestagsabgeordnete.

Der Rahmen für den Heizzuschuss ist allerdings schon festgelegt. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen, die Untergrenze bei 100 Euro. 1,8 Milliarden Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Voraussetzung für den Heizzuschuss sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen. Welche Referenzpreise gelten, ist noch nicht endgültig geklärt.

Auch wer einen Kaminofen mit Holzscheiten oder Kohle betreibt, kann auf Unterstützung hoffen. Hier sind die Details ebenfalls noch unklar. Grundlage für die Auszahlung ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

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