Haßfurt - Weil er am 14. Mai dieses Jahres mit 1,68 Promille Restalkohol auf seinem Mofa-Roller unterwegs war, hat das Amtsgericht am Freitag einen 42-jährigen Hartz-IV-Empfänger aus dem Maintal wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte ließ durch seinen Pflichtverteidiger Alexander Wessel verlauten, dass er am Tag vor der Alkohol-Fahrt die Aufstiegsfeier des 1. FC Nürnberg besucht hat. Dabei habe er ab dem Nachmittag vor allem Bier und Wein getrunken bis zu seiner Heimreise mit dem Zug. Um 6.15 Uhr am Montagmorgen sei er daheim angekommen - mit einem "Granaten-Rausch", den er in seinem Schrebergarten ausgeschlafen habe. Abends gegen 20 Uhr habe er sich fit gefühlt und sei mit seinem Mofa-Roller 1,5 Kilometer nach Hause gefahren - ein schwerer Fehler. Denn eine Polizeistreife wurde auf den polizeibekannten Angeklagten aufmerksam und verfolgte ihn bis zu seinem Wohnhaus. Gegenüber den Polizeibeamten gab er offen zu, dass er eventuell noch Restalkohol intus haben könnte. Dass es dann gleich 1,68 Promille, die die Blutprobe ergab, sein sollten, habe er nicht geahnt. Der Staatsanwalt nahm ihm die Story nicht ab. Dann müsste er ja fünf bis sechs Promille intus gehabt haben, warf er ein. "Ich hab schon kräftig nei gelassen. Wir können's ja mal ausprobier", schlug ihm der Angeklagte vor, was der Jurist jedoch ablehnte. Er erinnerte den Angeklagten, dass er zweifach unter offener Bewährung steht.