Haßfurt Promille-Fahrt führt in Knast

Martin Schweiger
Promillefahrt mit dem Mofa wird teuer Quelle: Unbekannt

Ein Clubfan feiert den Aufstieg des 1. FC Nürnberg. Dann fährt er mit 1,68 Promille Restalkohol auf seinem Mofa-Roller heim. Das wird ihm zum Verhängnis.

 
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Haßfurt - Weil er am 14. Mai dieses Jahres mit 1,68 Promille Restalkohol auf seinem Mofa-Roller unterwegs war, hat das Amtsgericht am Freitag einen 42-jährigen Hartz-IV-Empfänger aus dem Maintal wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte ließ durch seinen Pflichtverteidiger Alexander Wessel verlauten, dass er am Tag vor der Alkohol-Fahrt die Aufstiegsfeier des 1. FC Nürnberg besucht hat. Dabei habe er ab dem Nachmittag vor allem Bier und Wein getrunken bis zu seiner Heimreise mit dem Zug. Um 6.15 Uhr am Montagmorgen sei er daheim angekommen - mit einem "Granaten-Rausch", den er in seinem Schrebergarten ausgeschlafen habe. Abends gegen 20 Uhr habe er sich fit gefühlt und sei mit seinem Mofa-Roller 1,5 Kilometer nach Hause gefahren - ein schwerer Fehler. Denn eine Polizeistreife wurde auf den polizeibekannten Angeklagten aufmerksam und verfolgte ihn bis zu seinem Wohnhaus. Gegenüber den Polizeibeamten gab er offen zu, dass er eventuell noch Restalkohol intus haben könnte. Dass es dann gleich 1,68 Promille, die die Blutprobe ergab, sein sollten, habe er nicht geahnt. Der Staatsanwalt nahm ihm die Story nicht ab. Dann müsste er ja fünf bis sechs Promille intus gehabt haben, warf er ein. "Ich hab schon kräftig nei gelassen. Wir können's ja mal ausprobier", schlug ihm der Angeklagte vor, was der Jurist jedoch ablehnte. Er erinnerte den Angeklagten, dass er zweifach unter offener Bewährung steht.

Der damals beteiligte Polizeibeamte sagte im Zeugenstand aus, dass der Angeklagte bei der Mofa-Fahrt keine Auffälligkeiten zeigte und seine Aussprache klar war. Erst ein ärztliches Attest bescheinigte dem Angeklagten deutliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie einen schwankenden Gang und mangelnde Koordinationsfähigkeit. Zehn Einträge stehen in seinem Sündenregister, von Verkehrsdelikten und Bedrohung über Körperverletzung bis hin zu Diebstahl und Betrug. Oft war Alkohol bei den Straftaten im Spiel. Auch im Verkehrszentralregister ist er mit zehn Einträgen vertreten. Sogar das Fahrradfahren wurde ihm von der Verkehrsbehörde bereits verboten aufgrund seiner Trunksucht. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, sowie eine einjährige Fahrsperre sowie ein Fahrverbot von drei Monaten. Verteidiger Wessel hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Sein Mandant habe sich bei der Polizeikontrolle mit seiner Aussage, dass er eventuell noch Restalkohol haben könne, selbst in die Bredouille gebracht. An jenem Montagabend sei wenig Verkehr gewesen, die Fahrstrecke sei kurz gewesen. Zudem sei sein Mandant alkoholkrank. Die Verteidigungsversuche halfen nichts. Richterin Ilona Conver schickte den Angeklagten zum ersten Mal in seinem Leben ins Gefängnis. Außerdem verhängte sie eine zwölfmonatige Fahrsperre und ein dreimonatiges Fahrverbot. "Sie sind zwar kein Schwerverbrecher, aber Kleinvieh macht auch Mist. Das Ende der Fahnenstange ist nun erreicht. Man muss Ihnen mal zeigen, wo der Barthel den Most holt", redete sie dem Verurteilten ins Gewissen. Dem droht nun mehr als nur zwei Monate Haft. Sollten die vorherigen Bewährungsstrafen widerrufen werden, bleibt der 42-Jährige wohl noch länger hinter schwedischen Gardinen. "Ihnen hilft nur eine Langzeittherapie, um vom Alkohol weg zur kommen", riet ihm der Staatsanwalt. "Sonst bleibt es auch in einer Berufungsverhandlung bei der Haftstrafe", meinte er.

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