Hassberge "Zickenkrieg" auf der Arbeit

Manfred Wagner
"Zickenkrieg" auf der Arbeit Quelle: Unbekannt

Eine 34-Jährige muss 150 Euro Geldauflage bezahlen. Sie hatte sie eine Arbeitskollegin als "Schlampe" bezeichnete und anspuckte.

 
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Haßfurt - Nicht auf jeder Arbeitsstelle herrscht ein harmonisches Betriebsverhältnis. Aber in eher seltenen Fällen eskaliert die schlechte Stimmung zwischen Arbeitskollegen dermaßen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft ins Spiel kommen. Bei der jüngsten Verhandlung vor dem Amtsgericht in der Kreisstadt konnte man das erleben, was landläufig als "Zickenkrieg" bezeichnet wird. Das Verfahren gegen eine 34-jährige Mutter wurde zwa r eingestellt, aber weil sie eine Arbeitskollegin als "Schlampe" bezeichnete und sie anspuckte, muss sie eine Geldauflage von 150 Euro.

Das unschöne Drama spielte sich bereits am Nachmittag des 28. August des letzten Jahres in einem Discounter im Maintal ab. Gegen 15 Uhr erschien eine 21-jährige Verkäuferin, die die Angeklagte an der Kasse ablösen sollte. Im Vorfeld hatte diese Verkäuferin von dritter Seite erfahren, dass die Angeklagte schlecht hinter ihrem Rücken über sie gesprochen und sie auf diese Weise gemobbt habe.

Unter anderem, erzählte die junge Frau im Zeugenstand, hatte sie erfahren, dass die Beschuldigte über sie gesagt hätte, dass sie sich wie eine Chefin aufspielen würde. Die Übergabe auf der Arbeitsstelle nutzte nun die junge Angestellte, um ihre Kollegin - also die Angeklagte - zur Rede zu stellen. Diese Aussprache aber brachte keinen Frieden, sondern führte nur zu weiteren Beschimpfungen. Die Angeschuldigte, die zum Tatzeitpunkt schwanger war, bedachte die junge Verkäuferin mit wenig schmeichelhaften Ausdrücken wie "Schlampe" und sagte, sie könne ja ihren Lohn mit "Table-Dancing" aufbessern.

Die so geschmähte Frau ging daraufhin vor die Tür, um zur Beruhigung erst mal eine zu rauchen. Doch kaum, dass sie auf der Treppe im Freien saß, legte die Angeklagte ihre Hand auf ihre Schulter. Das verbat sich die Rauchende mit scharfen Worten. In dieser Situation kam es zu einem Gerangel und Geschubse, in dessen Verlauf die Ältere der Jüngeren ins Gesicht und auf das T-Shirt spuckte. Für die so Traktierte war damit das Maß voll und sie erstattete voller Zorn Anzeige bei der Polizei. Im November 2019, also vor genau einem Jahr, erhielt die Angeklagte einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Demnach sollte sie wegen des als Körperverletzung gewerteten Spuckens und wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 40 Euro, also insgesamt 2800 Euro bezahlen. Rechtsanwalt Bardo Meilinger wies im Anschluss an die Beweiserhebung darauf hin, dass die Frauen sich gegenseitig angeschrien hätten. Auch Strafrichterin Kerstin Leitsch konstatierte, dass sich ein großer Teil der Vorwürfe, die damals von der Geschädigten bei der polizeilichen Vernehmung zu Protokoll gegeben worden waren, in Luft aufgelöst hätten. Von daher wurde mit Zustimmung des Staatsanwalts das Verfahren zwar ohne Verurteilung, aber - wegen der festgestellten geringen Schuld - mit einer kleinen Geldauflage eingestellt. Die Gerichtskosten übernimmt aufgrund der vorliegenden geringen Einkünfte die Staats kasse, aber ihren Anwalt muss die mit ihrem Baby auf dem Arm erschienene Mutter selbst bezahlen. Wenn sie innerhalb von drei Monaten die 150 Euro an den Verein "Frauen helfen Frauen" überweist, ist die Sache für sie erledigt. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, gibt es eine neue Verhandlungsrunde.

Foto: Felix Kästle/dpa

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