Hassberge "Schwarzfahren" kostet 350 Euro

Martin Schweiger

Das Lügengebäude eines 19-Jährigen fällt vor Gericht zusammen: Er war bereits eine Woche vor seiner Führerscheinprüfung mit dem Auto gefahren.

 
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Haßfurt - Er konnte es wohl nicht abwarten: Eine Woche vor seiner theoretischen Führerscheinprüfung ist ein damals 18-Jähriger aus dem Maintal mit seinem eigenen Auto im Juni vergangenen Jahres in der Nähe von Ebelsbach gefahren. Pech für ihn war, dass ihn seine ehemalige Erzieherin dabei sah. Sie erstattete Anzeige, denn sie wusste, dass der 18-Jährige noch keinen Führerschein hatte. In der Folge erhielt der Schwarzfahrer einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte und sich am Montag vor dem Jugendgericht verantworten musste.

Dort legte ihm der Staatsanwalt außerdem zur Last, dass er bereits im April vergangenen Jahres ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und dabei beobachtet wurde. Auf der Anklagebank stritt der Angeklagte beide Schwarzfahrten ab. Er sei in einem Fall lediglich in seinem parkenden Auto gesessen und habe dabei Musik gehört, gab er zu Protokoll.

Im zweiten Fall sei nicht er am Steuer gesessen, sondern ein Freund. Der war als Zeuge geladen, um dies vor Gericht zu bestätigen. Doch als die beiden Zeuginnen, die die beiden Schwarzfahrten angezeigt hatten, vor Gericht aussagten, fiel das Lügengebäude des Angeklagten zusammen. Die erste Zeugin sagte, sie sei dem Angeklagten hinterhergefahren und habe das Auto ihres ehemaligen Zöglings anhand des Autokennzeichens erkannt. Im Kreisverkehr zwischen Eltmann und Ebelsbach sei der Angeklagte abgebogen. Dabei habe sie ihn von der Seite gesehen und eindeutig erkannt. Er sei auf dem Fahrersitz gesessen, und nicht - wie von dem Angeklagten ausgesagt - auf dem Beifahrersitz.

Die zweite Zeugin, ebenfalls eine ehemalige Erzieherin des Angeklagten, ließ das Kartenhaus aus Lügen endgültig zusammenfallen. Sie sagte aus, dass ihr der Angeklagte im April vergangenen Jahres in seinem Auto entgegengekommen sei. Das Auto habe nicht - im Gegensatz zur Aussage des Angeklagten - geparkt, sondern sei an ihr vorbeigefahren.

Verteidiger Jürgen Wagner unterbrach daraufhin die Hauptverhandlung, um seinen Mandanten von einer Rücknahme des Einspruchs zu überzeugen. Der willigte ein und ersparte so seinem angeblichen Fahrer eine Falschaussage vor Gericht.

Das Gericht reduzierte die Höhe des Tagessatzes auf zehn Euro, da der Angeklagte derzeit nur ein Praktikum absolviert. Die Anzahl der Tagessätze blieb bei 35, sodass der Angeklagte 350 Euro plus die Gerichtskosten für seine Ausflüge ohne Lappen berappen muss.

Die Führerscheinstelle am Landratsamt entscheidet nun, wann der junge Mann zur Führerscheinprüfung zugelassen wird.

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