Hassberge Mit drei Promille hinter dem Steuer

Martin Schweiger

Eine Frau fuhr im Oktober 2019 betrunken von Zeil nach Ebelsbach. Die Fahrt sowie ihre anschließenden Entgleisungen gegenüber der Polizei waren nun Thema vor Gericht.

 
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Haßfurt - Mit drei Promille Alkohol in der Blutbahn ist eine 47-Jährige aus dem Maintal am 20. Oktober vergangenen Jahres unfallfrei von Zeil nach Ebelsbach gefahren. Doch eine Belobigung bekam sie dafür am Freitag am Amtsgericht nicht. Im Gegenteil. Weil sie auch noch zwei Polizeibeamte massiv beleidigte und einem der beiden Ordnungshüter ans Schienbein trat, verurteilte sie das Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu zehn Euro, also 1400 Euro. Außerdem kann sie ihren Führerschein frühestens in fünf Monaten wieder beantragen.

Beinahe Baum gerammt

Dass die Angeklagte überhaupt erwischt wurde, hat sie sich selbst zuzuschreiben. Am Bolzplatz in Zeil pöbelte sie einige junge Männer an, die sich dort aufhielten. Anschließend setzte sie sich in ihr Auto, fuhr rückwärts beinahe an einen Baum und fuhr dann davon. Die drei jungen Männer, die alle als Zeugen aussagten, hatten deutlichen Alkoholgeruch aus dem Mund der Angeklagten wahrgenommen. Sie verständigten daher die Polizei, die eine Streife an die Halteradresse schickte. Als die Angeklagte dort ankam, warteten bereits die beiden Beamten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,2 Promille. Gegen eine Blutprobe auf der Polizeiwache in Haßfurt wehrte sich die Angeklagte. Sie wurde schließlich von den beiden Ordnungshütern gefesselt und ins Auto verfrachtet. Dabei trat sie einem der Beamten ans Schienbein und beleidigte die Polizisten pausenlos unter anderem als "Wichser" und "Deppen".

Angeklagte streitet alles ab

Die Angeklagte bestritt vor Gericht die Vorwürfe. Den Ausdruck "Wichser" höre sie zum ersten Mal, gab sie zu Protokoll. Sie habe ihn noch nie benutzt. Zudem habe sie niemanden getreten. Die Beamten hätten ihr dagegen weh getan, als sie sie auf die Motorhaube drückten, die Hände hinter dem Rücken fesselten um sie anschließend ins Auto zu werfen, sagte sie unter Tränen. Sie habe an dem Abend nur zwei Bier getrunken. Über den hohen Alkoholwert habe sie sich gewundert. Das taten auch die beiden Polizeibeamten. Die Angeklagte sei klar im Kopf gewesen und sei keine Schlangenlinien gefahren, sagte einer von ihnen im Zeugenstand. Dass sie drei Promille intus hatte, war ihr nicht anzumerken. Das Entschuldigungsschreiben der Angeklagten könne er nicht ernst nehmen, sagte einer der beiden Beamten. Denn zuvor sei gegen ihn und seinen Kollegen Anzeige erstattet worden. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden. In ihren Aussagen bestätigten die beiden Polizisten wie auch die drei anderen Zeugen die Vorwürfe der Anklageschrift. Für die Angeklagte war der Prozess eine Premiere. Bislang ließ sie sich nichts zu schulden kommen. Auch ihr Konto in Flensburg ist ohne Punkte.

Reue vor dem Urteil

Der Staatsanwalt sah eine verminderte Schuldfähigkeit wegen der hohen Alkoholisierung gegeben. Er forderte eine Geldstrafe von 1500 Euro plus eine Fahrsperre von fünf Monaten. Die Verteidigerin bat um eine milde Strafe. Ihre Mandantin bereue die Tat. Sie habe eine Psychotherapie gemacht und nehme seitdem Medikamente. "Es ist zum ersten und zum letzten Mal passiert. Es ist mir peinlich und ein Albtraum für mich", waren die letzten Worte der Angeklagten, die das Urteil ebenso wie der Anklagevertreter annahm.

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