Haßfurt - Jugendrichter Martin Kober nannte es eine "ziemlich sinnfreie Aktion", der Jugendgerichtshelfer sprach von "Übermut" und der Staatsanwalt titulierte es als "kindliche Dummheit." Mit diesen wenig schmeichelhaften Worten kommentierten die Juristen das, was zwei Jugendliche, beide 19 Jahre alt, angestellt hatten: Etwa fünf rohe Eier hatten sie auf eine Hauswand geworfen und damit einen Sachschaden von 1944 Euro angerichtet. Die Angeklagten erhielten dafür nun eine Jugendstrafe von jeweils 600 Euro.