Haßfurt - Dass ein 40-Jähriger bei einer in Erfurt geplanten Wohnungsanmietung im Oktober 2018 eine Urkundenfälschung und einen versuchten Betrug verübt hatte, sah Strafrichterin Ilona Conver als erwiesen an. Richtig schlimm wurde es für den Außendienstmitarbeiter aber dadurch, dass er rund ein Jahr zuvor mit derselben Masche auf die Nase gefallen war und vom Amtsgericht in Würzburg zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Als Bewährungsversager mit einschlägigen Vorstrafen wurde er nun zu einem Jahr Knast verurteilt - ohne erneute Bewährungschance.