Haßfurt - Weil er Eigentum seiner Mutter zerstörte und ihr 70 Euro stahl, hat das Jugendgericht am Montag einen 20-Jährigen aus dem nordöstlichen Landkreis zu einer Geldstrafe in Höhe von 875 Euro verurteilt. Angezeigt hatte ihn die eigene Mutter. Der Sohn erhielt in der Folge einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher vor Gericht verantworten musste. Auf der Anklagebank wies er die Vorwürfe von sich und belastete im Gegenzug seine Mutter. Sie habe sein Zimmer verwüstet und seine Shisha-Pfeife zerstört, gab er zu Protokoll. Er sei überhaupt nicht ins Wohnzimmer gekommen, um dort - wie angeklagt - eine Lampe, einen Kopfhörer und Briefe zu zerstören und Geld zu entwenden, weil das Zimmer abgeschlossen war. Er rede nicht mit seiner Mutter. Sie suche Streit und wolle, dass "er in den Knast geht." Mittlerweile habe er die Wohnung verlassen und wohne nun bei seiner Freundin. Er selbst habe auch seine Mutter wegen Sachbeschädigung angezeigt. Die Vorwürfe gegen sie seien eingestellt worden, während er eine Geldstrafe erhalten habe, klagte er. "Weil Sie vorbestraft sind", klärte ihn der Vorsitzende Richter Martin Kober auf. Die 47-jährige Mutter machte im Zeugenstand nicht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und würdigte ihres Sohnes während ihrer Aussage keines Blickes. Sie sagte, dass ihre Post zerrissen gewesen sei und rund 70 Euro Münzgeld verschwunden waren, als sie nach einem Wochenendausflug nach Hause gekommen sei. Ihr Sohn habe in ihrer Abwesenheit immer wieder in der Wohnung mit Freunden gefeiert, was sie verboten hatte. Deswegen sei es zu Spannungen gekommen und man sei sich aus dem Weg gegangen. Das Wohnzimmer sei offen zugänglich gewesen. Der Vorsitzende glaubte der Zeugenaussage der Mutter und erinnerte den Angeklagten daran, dass er bei der Polizei noch die Tatvorwürfe eingeräumt hatte. Davon wollte der Angeklagte jedoch nichts mehr wissen. "Was ich heute sage, ist richtig", gab er zu Protokoll. Bei der polizeilichen Vernehmung habe er es zugegeben, weil es seine Mutter so gewollt habe. Sie habe gedroht, ihm "den Vater auf den Hals zu hetzen". "Aber irgendwie muss das Geld ja weggekommen sein", warf die Staatsanwältin ein. Richter Kober empfahl dem Angeklagten, seinen Einspruch zurückzunehmen. "Billiger wird’s nicht", klärte er den 20-Jährigen auf, der der Empfehlung folgte.