Hassberge Dealer fliegt auf

Martin Schweiger

Eine Telefonüberwachung wird einem 21-Jährigen zum Verhängnis. Er hatte mit Drogen gehandelt. Dafür muss er 2000 Euro an den Jugendhilfefonds zahlen.

 
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Haßfurt - "Ich habe seit einem Jahr mit Drogen aufgehört" beteuerte ein 21-jähriger Auszubildender aus dem Maintal am Montag vor dem Jugendgericht. Genützt hat es ihm nichts. Seine Vergangenheit holte ihn auf der Anklagebank wieder ein.

Am 13. Januar 2018 soll er frühmorgens gegen 4.30 Uhr in einem Park in Schweinfurt laut Anklage einem anderen Auszubildenden 100 Gramm Amphetamin ("Speed") für 600 Euro verkauft haben. "Stimmt nicht" warf Verteidiger Jochen Kaller ein.

Sein Mandant habe einem Kumpel lediglich gesagt, dass der vermeintliche Käufer selbst "Speed" zu verkaufen habe. Doch davon wusste der im Zeugenstand wiederum nichts. Er habe selbst nichts gekauft, gab er zu Protokoll, machte Erinnerungslücken geltend und bezeichnete die Fragen des Gerichts als "unwichtige Sachen".

Auf die Sprünge half ihm der ermittelnde Rauschgiftfahnder der Kripo Schweinfurt. Nach dessen Angaben wurden die Handys zweier größerer Fische im Rauschgiftteich im "TKÜ-Verfahren" (Telekommunikationsüberwachung) durch die Kripo überwacht. Die zwei Groß-Dealer mussten drei Kilogramm Speed schnell verkaufen, da es sich um schlechte Qualität handelte. Im Zuge dieser Überwachung, bei der auch ein "NÖB" - ein "nicht öffentlicher Beamter" - im Einsatz war, geriet auch der Angeklagte ins Visier der Kripo-Beamten.

In einem Telefonat zwischen dem Angeklagten und seinem Abnehmer wurde ein weiteres Geschäft vereinbart. Die Qualität des Stoffs sollte jedoch besser sein als bei den verkauften 100 Gramm zuvor, hieß es in dem abgehörten Telefonat, das schließlich zur Anklage gegen den 21-Jährigen führte. Ein Unbekannter ist der vor Gericht nicht. Zwei Einträge stehen in seinem Bundeszentralregisterauszug - jeweils Rauschgiftdelikte, die jedoch beide eingestellt wurden.

An Drogen geriet der Angeklagte, der aus einer intakten Familie stammt, erst, als die Mutter an Krebs erkrankte und der Vater einen Schlaganfall erlitt. Diese beiden Ereignisse warfen den Angeklagten aus der Bahn, weshalb er seine Flucht in Betäubungsmitteln suchte, sagte die Jugendgerichtshelferin. "Speed" habe der Angeklagte jedoch nie gekauft, geschweige denn damit gehandelt, sagte sie und empfahl eine Arreststrafe nach Jugendrecht. Verteidiger Kaller wollte zwei weitere Zeugen hören, die bezeugen sollten, dass sein Mandant in jener Nacht nur "gekifft" habe, aber keine harten Drogen wie "Speed" verkauft habe.

Richter Martin Kober lehnte dies jedoch ab. "Was sollen die Zeugen nach über zwei Jahren noch sagen?", meinte Kober und regte eine Einstellung des Verfahrens an, der alle Parteien zustimmten. Als Auflage muss der Angeklagte 2000 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen, sowie die Kosten für seinen Anwalt tragen.

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