Haßfurt - Der ledige, 22-jährige Angeklagte gilt an seinem Arbeitsplatz als zuverlässig und leistungsstark. Er ist stellvertretender Schichtführer in einem Kfz-Zulieferbetrieb. Trotz alle dem hat er in größerem Stil Marihuana verkauft. Sechs Fälle konnte das Jugendgericht dem jungen Mann nachweisen, doch die Frage nach dem Tatmotiv blieb letztlich unbeantwortet. Nach Jugendstrafrecht verurteilte das Schöffengericht den Arbeiter zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, verbunden mit einer 2000-Euro-Geldstrafe.