Nachdem der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen worden war, stellte sich heraus, dass der Mann für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt ist. Von den Amtsgerichten in Haßfurt und Coburg wurde er wegen Betruges bzw. wegen Urkundenfälschung jeweils zu Geldstrafen verurteilt. In Anbetracht dessen forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für die vorliegende Beleidigung eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro. In seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte eine gewisse Einsicht, indem er sagte: "Ich hatte damals einen schlechten Tag. Wenn ich den Bürgermeister wirklich beleidigt haben sollte, entschuldige ich mich." Aufgrund dieser Entschuldigung reduzierte die Richterin das geforderte Strafmaß auf 20 Tagessätze à 15 Euro. Im Vergleich zum vorher ergangenen Strafbefehl wurde zwar die Anzahl der Tagessätze erhöht, wegen der Arbeitslosigkeit des Mannes die Tagessatzhöhe aber deutlich herabgesetzt.
In der Urteilsbegründung gab die Richterin dem Mann einen guten Rat mit auf den Weg: "Denken Sie daran: Man kommt besser durchs Leben, wenn man andere Menschen nicht provoziert." Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.