Hassberge Beleidigung des Bürgermeisters bleibt nicht ungestraft

Manfred Wagner

Ein 33-Jähriger muss 300 Euro zahlen, weil er den Bürgermeister von Haßfurt als Hanswurst bezeichnete. Der Kommunalpolitiker hatte Anzeige erstattet.

 
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Haßfurt - "Das soll der Bürgermeister sein? Das ist doch ein Hanswurst!" Der Angestellte der Stadt Haßfurt erinnerte sich im Zeugenstand vor dem Amtsgericht genau an den Wortlaut, den der 33-jährige Arbeitslose aufgebracht im Juli 2019 im Rathaus von sich gegeben hatte. Nachdem der von diesem Vorfall unterrichtete Bürgermeister Günther Werner bei der Polizei eine Anzeige erstattet hatte, landete die Sache beim Staatsanwalt und schließlich beim Amtsgericht. Dort erging nun das Urteil: Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.

In ruhiger und überlegter Manier schilderte der 63-jährige Zeuge, was sich seinerzeit in seiner Amtsstube zugetragen hatte. Der Beschuldigte war aufs Rathaus gegangen, weil er seinen Wohnwagen auf einem bestimmten Platz hatte abstellen wollen. Nachdem er ihm erläutert habe, warum dies leider nicht möglich sei, wäre der Angeschuldigte zunehmend aggressiver geworden, erklärte der Beamte. Dabei sei es nicht nur zu der bereits geschilderten Beleidigung des Politikers gekommen.

Zudem habe sich der Mann über den Schreibtisch gebeugt, ihm aus kurzer Entfernung die Faust unter die Nase gehalten und dabei gedroht: "Ich hau dir eine in die Fresse, und wenn du dann wieder aus dem Krankenhaus kommst, geht’s noch weiter!" Der erfahrene Angestellte ließ sich von dieser unverhohlenen Drohung nicht provozieren und forderte den Uneinsichtigen auf, sofort das Rathaus zu verlassen. Da dieser damit rechnen musste, dass alsbald die Polizei auftauchen würde, zog er zähneknirschend Leine.

Für den Verwaltungsbeamten war damit die Sache erledigt, aber das Stadtoberhaupt wollte den Vorfall nicht einfach unter den Tisch fallen lassen und zeigte den renitenten Mann an. Der Staatsanwalt wertete dessen Verhalten als strafbare Handlung und erließ im Februar dieses Jahres einen Strafbefehl über 15 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 600 Euro. Weil der Betroffene einen Einspruch dagegen erhoben hatte, kam es nun zu der öffentlichen Verhandlung. Von der Richterin gefragt, ob er sich zur Anklage äußern wolle, stritt der Angeklagte nicht ab, dass das Wort "Hanswurst" gefallen sei. Allerdings habe er dies als Frage formuliert, behauptete er. Die Juristen bewerteten diese Einlassung jedoch als Schutzbehauptung.

Kein unbeschriebenes Blatt

Nachdem der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen worden war, stellte sich heraus, dass der Mann für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt ist. Von den Amtsgerichten in Haßfurt und Coburg wurde er wegen Betruges bzw. wegen Urkundenfälschung jeweils zu Geldstrafen verurteilt. In Anbetracht dessen forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für die vorliegende Beleidigung eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro. In seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte eine gewisse Einsicht, indem er sagte: "Ich hatte damals einen schlechten Tag. Wenn ich den Bürgermeister wirklich beleidigt haben sollte, entschuldige ich mich." Aufgrund dieser Entschuldigung reduzierte die Richterin das geforderte Strafmaß auf 20 Tagessätze à 15 Euro. Im Vergleich zum vorher ergangenen Strafbefehl wurde zwar die Anzahl der Tagessätze erhöht, wegen der Arbeitslosigkeit des Mannes die Tagessatzhöhe aber deutlich herabgesetzt.

In der Urteilsbegründung gab die Richterin dem Mann einen guten Rat mit auf den Weg: "Denken Sie daran: Man kommt besser durchs Leben, wenn man andere Menschen nicht provoziert." Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

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