Haßfurt - Zum zweiten Mal musste ein 60-Jähriger vom Harz nach Haßfurt anreisen, weil bei einem ersten Termin vor dem Amtsgericht nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob er sich des Vergehens des "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" schuldig gemacht hatte. Nach dem Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Bamberg soll er am 29. April 2019 in Haßfurt bei einem Autohändler auf dessen Betriebsgelände beim Rangieren zweimal gegen einen neuwertigen Audi A 1 gestoßen sein. Ein Schaden von 6000 Euro war entstanden.