Haßfurt - "Was soll das, wegen dem bisschen Zeug?" maulte der 25-Jährige, als ihn ein Polizist heuer im Februar in der Haßfurter Promenade kontrollierte und dabei die winzige Menge von 0,11 Gramm Amphetamin - in der Szene als Speed oder Ecstasy bekannt - fand. Zwei Monate später erwischte man ihn wieder, diesmal mit 5,06 Gramm. Da das Betäubungsmittelgesetz den Besitz auch kleinster Mengen von Rauschgift verbietet und der vorbestrafte Drogenkonsument unter laufender Bewährung stand, verurteilte ihn Amtsrichterin Ilona Conver zu einer erneuten Bewährungsstrafe von vier Monaten.