Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen 30-Jährigen wegen zahlreicher Sexualstraftaten mithilfe sozialer Medien ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss heißt. Das Landgericht hatte den Mann am 14. September vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft verurteilt.