Dürfen Kinder allein losziehen?
Auch hier gilt, dass Halloween nicht die Regeln - in dem Fall die Aufsichtspflicht - aufhebt. Bei kleineren Kindern zumindest sollte ein Erwachsener bei der Süßigkeitensuche dabei sein und zumindest ein wachendes Auge auf seine Kinder haben. Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder auch für die Streiche sensibilisieren und sie von Sachbeschädigungen und anderen Straftaten abhalten. Auch sollten die Erwachsenen sie ermutigen, sich nicht durch einen Gruppenzwang an Taten zu beteiligen, die verboten sind.
Wer ersetzt Schäden?
Falls der Verursacher einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung festgestellt wird, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten kann eine Wohngebäudeversicherung Betroffenen Schäden durch mutwillige Beschädigung zumindest teilweise ersetzen.
Gilt ein Horrorchauffeur als Scherz?
Die Kinder verkleiden sich, der Vater fährt sie mit Horrormaske von Haus zu Haus: Was in die Szenerie passt, kann aber auch mit einem Bußgeld für den Autofahrer enden. Denn das Verhüllen des Gesichts während der Fahrt ist verboten - Zuwiderhandlungen kosten 60 Euro. Alkohol am Steuer sollte ohnehin tabu sein.