Der Hamburger Rapper Gzuz (34) muss für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Das teilte das Hamburger Oberlandesgericht am Mittwoch mit. „Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so dass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde“, teilte das Gericht mit.