Schriftliche Anfragen an das Finanzamt
könnten die Bürger darüber hinaus auch per Brief an das Thüringer Finanzministerium, Ludwig-Erhard-Ring 7, 99099 Erfurt, oder per E-Mail an poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de oder entsprechend an die regionalen Finanzämter stellen. „Am besten ist es, wenn die Telefonnummer mit angegeben wird. Denn mit einem kurzen Rückruf kann ein Anliegen oft in wenigen Minuten geklärt werden“, so Heike Taubert.
Im Internet sei es darüber hinaus möglich, über den sogenannten „Grundsteuer Viewer Thüringen“ den Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße, Flur und Flurstücksnummer sowie weitere Informationen kostenfrei abzufragen. Der „Grundsteuer Viewer Thüringen“ ist ein Online-Angebot der Thüringer Katasterverwaltung. Ebenfalls im Internet beantwortet Chatbot, ein virtueller Assistent der Steuerverwaltung, allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform. Bei ganz individuellen Anliegen könne der Chatbot allerdings nicht weiterhelfen.
Bitte um Geduld
Die Finanzverwaltung bittet allerdings auch um Geduld beim Versenden von Papiervordrucken. Das könne manchmal mehrere Tage dauern, betont die obersten Geldhüterin des Freistaates. Von telefonischen Rückfragen diesbezüglich bittet sie abzusehen, damit die Hotline entlastet wird.
Erbengemeinschaften sollten wissen, dass immer nur einer der Erben, stellvertretend für die anderen, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben muss. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Erbe das Informationsschreiben erhalten hat. Erbengemeinschaften sollten in der Erklärung (Hauptvordruck) unbedingt einen Empfangsbevollmächtigen angeben.
Den Bürgern steht es zudem frei, sich Hilfe bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu suchen. Dann sei die Erstellung der Erklärung jedoch kostenpflichtig. Zwischenzeitlich würden auch auf diversen Internetseiten unterschiedliche Hilfen für die Abgabe der Feststellungserklärung angeboten. Im Gegensatz zu Elster können diese jedoch kostenpflichtig sein, heißt es abschließend in der Mitteilung der Thüringer Finanzverwaltung.
Zum Grundsteuer-Viewer: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html
Zum Chatbot: www.steuerchatbot.de/th