Gesetzesinitiative „Gendern verunglimpft unsere Sprache“

Das Wort Schüler in Gendersprache. Foto: dpa

Die CDU-Landtagsabgeordneten wollen, dass in Schulen und Behörden die Regeln der deutschen Sprache gelten.

 
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Die örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Beate Meißner und Henry Worm haben sich in der aktuellen Plenarsitzung dafür eingesetzt, dass sich in Schulen und Behörden im Landkreis Sonneberg künftig an die Regeln der deutschen Sprache gehalten werden soll. „80 Prozent der Thüringer sind gegen das Gendern – zu recht! Es verunglimpft unsere Sprache und erschwert Kindern und Jugendlichen, ordentlich lesen und schreiben zu lernen“, begründete Beate Meißner die Gesetzesinitiative der CDU, die am Freitag zur sogenannten ersten Lesung im Landtag beraten wurde. „Die Menschen sollen so reden und schreiben, wie sie wollen. Aber im Schulunterricht gilt der Duden. Sprache sollte nicht unnötig kompliziert sein oder durch Sonderzeichen verzerrt werden“, machte Henry Worm deutlich.

Ziel des Gesetzes ist es auch, künftig Gendersternchen, Binnen-I oder Doppelpunkte aus der Schriftsprache der Landesbehörden zu verbannen. „Unser Ziel ist, dass dort wo Steuergeld eingesetzt wird, nach den Regeln des Rates der deutschen Rechtschreibung gesprochen und gelehrt wird. Für öffentliche Einrichtungen sollte das eigentlich selbstverständlich sein“, so die beiden Unionsabgeordneten weiter. „Die Menschen im Landkreis Sonneberg sind freiheitsliebend und direkt. Thüringen ist das Land der Dichter und Denker. Ein bewusster Umgang mit der deutschen Sprache ist uns wichtig. In unseren öffentlichen Einrichtungen sollte es eine klare und verständliche deutsche Sprache geben“, sind Beate Meißner und Henry Worm überzeugt.

Die CDU-Fraktion hatte im Thüringer Landtag bereits im Jahr 2022 einen Beschluss erwirkt, dass in Landesbehörden und Schulen auf Gendersprache verzichtet werden soll. Diesen hat die rot-rot-grüne Landesregierung jedoch bis heute nicht umgesetzt. Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb diese Gesetzesinitiative gestartet, um so zu einer rechtlich bindenden Regelung zu kommen.

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