GERINGVERDIENER: Geringverdiener werden stärker bei den Sozialabgaben entlastet. Ab 1. Juli zahlen sie bei einem Lohn zwischen 450 und 1300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
BESITZER VON E-AUTOS: Die Kaufprämie für Elektroautos bekommt einen zusätzlichen Baustein. Wer ein akustisches Warnsystem einbauen lässt, erhält pauschal 100 Euro Förderung. Die Technik soll dazu dienen, dass blinde und sehbehinderte Menschen besser auf E-Autos aufmerksam werden, die bei langsamem Fahren sehr leise sind.
GERÜSTBAUER: Im Gerüstbau wird Anfang Juli ein Mindestlohn in Höhe von 11,88 Euro pro Stunde eingeführt. Er gilt für alle in Deutschland Beschäftigten - auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt wurden.
SCHULDNER: Schuldner können ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.
GEBÄUDEBESITZER: Zum 1. Juli laufen die ersten Energieausweise für Gebäude aus, die überwiegend nicht zum Wohnen gedacht sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ein solches Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, empfiehlt die Bundesregierung, sich mit Hilfe eines Energieberaters einen neuen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" erstellen zu lassen. Dieser ist dann wie schon die alten Ausweise zehn Jahre lang gültig. Für Wohnhäuser liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 ab.
ANLEGER: Ab dem 21. Juli gilt die Prospektverordnung der EU. Sie soll dafür sorgen, dass Wertpapier-Prospekte verständlicher werden und Anleger besser informiert Entscheidungen treffen können. Unternehmen wird gleichzeitig der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert.