Die Staatsanwältin hat für A.-Ch. vier Jahre und vier Monate Haft gefordert. Nach ihrer Überzeugung hat sich der heute 47-Jährige unter anderem der versuchten schweren räuberischen Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlichen Körperverletzung und schweren Untreue schuldig gemacht. Mitangeklagt sind drei Brüder von Bushidos Ex-Partner im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Für sie soll es Strafen zwischen sieben Monaten auf Bewährung und zwei Jahren und einem Monat Haft geben.
Im Zentrum der Anklage steht ein Treffen am 18. Januar 2018, bei dem Bushido drangsaliert, beleidigt und verletzt worden sein soll. In seinem verschlossenen Büro soll A.-Ch. mit Wasserflasche und Stuhl nach dem Rapper geworfen haben. Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, weil der Ex-Geschäftspartner die Trennung nicht akzeptieren wollte und eine Millionenzahlung forderte. Die Angeklagten haben im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen, konnten sich Zwischenrufe jedoch manchmal nicht verkneifen. Auch in sozialen Medien äußert sich A.-Ch. gerne. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen ihn nach einem Beitrag bei Tiktok im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg.
Bushido gab vor Gericht an, bis heute an schweren psychischen Problemen zu leiden und in Therapie zu sein. Er mache sich Vorwürfe, durch die Beziehung zu A.-Ch. seine Familie in Gefahr gebracht zu haben, sagte der Musiker Ende 2021 in einem seiner zahlreichen Interviews zur Trennung. „Ich habe diese Leute, diese Entourage und diese Kultur, die ein Stück Hinterwäldlern entspricht, die habe ich in ihr Leben gebracht“, sagte er dem damaligen TV-Sender Bild.
Der Prozess läuft seit vier Jahren
Der Prozess gegen A.-Ch. und seine Brüder läuft seit August 2020 unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
Bushido gilt als gefährdet und steht unter Polizeischutz. Ins Berliner Kriminalgericht wurde er von bewaffneten Beamten mit Sturmhaube begleitet. Auch in Potsdam beim Amtsgericht war das im Juni 2022 so, als die einstigen Partner zur Zwangsversteigerung ihres früheren gemeinsamen Anwesens im brandenburgischen Kleinmachnow erschienen. Ebenso bei weiteren Zivilprozessen in Berlin und Brandenburg, zu denen die jeweiligen Richter das persönliche Erscheinen der früheren Geschäftspartner angeordnet haben.
Bushido erhält Polizeischutz
Wesentlichen Anteil an der Trennung hat Bushidos Frau Anna-Maria, mit der er sieben gemeinsame Kinder hat. Sie hat zudem einen Sohn aus erster Ehe. Die jüngste Schwester von Sängerin Sarah Connor gilt als starke Frau an der Seite des Musikers. Im Prozess sagte sie unter anderem aus, Arafat A.-Ch. habe ihr Leben bestimmt.
Seit 2012 ist das Paar verheiratet - und lässt die Öffentlichkeit auf vielen Kanälen am Familienleben teilhaben. Nach der Drillingsgeburt im November 2021 jubelte Bushido bei Instagram: „Ich bin einfach überwältigt und fühle heute mehr denn je, dass die Familie das Wichtigste in unserem Leben ist.“ Wenig später gewährte die Serie „Unzensiert – Bushidos Wahrheit“ bei Amazon Prime Video tiefe Einblicke in das Familienleben - und gab dem Paar erneut eine Bühne für seine Darstellung zur Trennung vom Ex-Geschäftspartner.
Der Musiker lebt mittlerweile mit seiner Familie in Dubai
Während sich das Berliner Landgericht mit der Aufklärung des Falls abmühte, mehr als 60 Zeugen - darunter prominente Rapper - hörte und versuchte, Strukturen zu beleuchten, ist Bushido mit seiner Familie im Sommer 2022 nach Dubai gezogen. Er habe dort „ein tolles, befreites Leben“, sagte Bushido der Deutschen Presse-Agentur. „Mit viel Abstand zu Deutschland - nicht nur zu den Prozessen, auch zur deutschen Politik, zu den deutschen Problemen. Zu all dem habe ich einen ganz großen Abstand. Und es tut mir als Mensch sehr gut.“
Das Landgericht muss nun entscheiden, was in der Beziehung von Bushido und seinem Ex-Manager, der er früher „Bruder“ nannte, freiwillig erfolgte – und was nicht. Letztlich geht es, so die Staatsanwältin, um die Frage: „Wem glauben wir?“