Eine Autowaschanlage in München soll laut einem Urteil Schadenersatz für einen abgerissenen Seitenspiegel leisten. Nach Angaben des Amtsgerichts München vom Montag soll der Betreiber den Schaden von fast 330 Euro ersetzen. Zur Begründung hieß es, der eingetretene Schaden könne „einzig durch eine Fehlfunktion der Waschanlage“ erklärt werden. Hierfür habe der Betreiber der Waschstraße einzustehen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.