Die Gebühren der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz Gema, fallen durchaus happig aus. Auch Thüringer Vereine können davon ein Lied singen. Wenn bei einer Karnevalsveranstaltung oder beim Sommerfest des Sportklubs Musik gespielt wird, live oder aus der Konserve, wird die Urheber-Abgabe fällig. Schließlich sollen ja die kreativen Mühen eines Herbert Grönemeyer oder einer Nena vergolten werden.