Gegen Distanzunterricht Eilantrag hat keinen Erfolg

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Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat einen Eilantrag gegen die Einführung von Distanzunterricht an den Thüringer Schulen ab dem 3. Januar aus formalen Gründen abgelehnt.

 
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Weimar/Erfurt – Vor allem habe der Grundschüler, für den das Verfahren geführt wurde, Präsenzunterricht an seiner konkreten Grundschule gerichtlich erzwingen wollen. „Dafür ist die Normenkontrolle aber nicht das richtige Verfahren“, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Weimar unserer Zeitung. Zudem sei aus den für den Jungen durch einen Anwalt eingereichten Anträgen nicht ersichtlich geworden, welche konkrete Norm damit angegriffen werden sollte. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nach den Angaben der Sprecherin nicht möglich.

Mit dieser Entscheidung stehe jedenfalls aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts der Einführung von Distanzunterricht an den Schulen im Land am Anfang des neuen Jahres nichts mehr im Wege, sagte die Sprecherin weiter. Nach ihrem Kenntnisstand seien keine weiteren Klagen gegen die entsprechenden Pläne des Bildungsministeriums anhängig.

Nach der am Dienstag verkündeten neuen Linie des Ministeriums sollen die Thüringer Schüler am 3. und 4. Januar eigenständig von zu Hause aus lernen. Für die Zeit ab dem 5. Januar sollen dann die Schulleitungen der einzelnen Schulen darüber entscheiden, ob sie im Distanz- oder Wechselunterricht oder mit festen Lerngruppen weiterarbeiten werden.

Diese Pläne stellen eine Abkehr von der kurz vor Weihnachten verkündeten Beschlusslage der Landesregierung dar. Noch am 22. Dezember hatten Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) und sein Haus erklärt, der 3. und 4. Januar seien „unterrichtsfreie Tage“. Vom 5. bis 14. Januar werde dann es dann grundsätzlich flächendeckenden Distanzunterricht an den Schulen im Freistaat geben, hieß es damals.

Der CDU-Bildungspolitiker Christian Tischner kritisierteversündigten sich an den Bildungschancen einer ganzen Schülergeneration.

Holter und ein Sprecher des Bildungsministeriums hatten am Mittwoch erklärt, dass es nun anders als noch kurz vor Weihnachten angekündigt keinen flächendeckenden Distanzunterricht in Thüringen geben soll, sondern die Schulleitungen individuell darüber entscheiden sollen, liege daran, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen für flächendeckendes Lernen von zu Hause aus nicht geschaffen habe – anders, als man am 22. Dezember noch gehofft hatte. Allerdings hatten weder Holter noch andere im Bildungsministerium bei der Verkündung ihrer vorweihnachtlichen Entscheidung irgendwie erwähnt, dass diese unter Vorbehalt getroffen worden sei.

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