Weimar/Erfurt – Vor allem habe der Grundschüler, für den das Verfahren geführt wurde, Präsenzunterricht an seiner konkreten Grundschule gerichtlich erzwingen wollen. „Dafür ist die Normenkontrolle aber nicht das richtige Verfahren“, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Weimar unserer Zeitung. Zudem sei aus den für den Jungen durch einen Anwalt eingereichten Anträgen nicht ersichtlich geworden, welche konkrete Norm damit angegriffen werden sollte. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nach den Angaben der Sprecherin nicht möglich.