Geflügelpest Neue Allgemeinverfügung

Bislang sind nur Geflügelausstellungen im Risikogebiet entlang der Werra untersagt. Die Ausbreitung der Geflügelpest wird im Kreis weiter beobachtet. Foto: dpa/Nicolas Armer

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat nach Erlass des Landes Thüringen eine neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest veröffentlicht. Demnach sind im Kreisgebiet entlang der Werra keine Geflügelausstellungen mehr erlaubt.

 
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Es sieht so aus, als würde auch diese Wintersaison die Geflügelhalter des Kreises wieder in Atem halten. Grund ist die sich weiter ausbreitende Geflügelpest („Aviäre Influenza“) in Deutschland – eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Einmal infiziert, führt das Virus bei heimischen Hausvögeln immer zum Tod. Und nicht nur das: Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, müssen im Ausbruchsfall nicht nur der komplette betroffene Bestand, sondern häufig auch Nachbarbestände getötet werden. Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden, sodass der Schutz vor der Geflügelpest höchste Priorität hat. Für den Menschen stellt die Geflügelpest keine wesentliche Gefährdung dar.

In den vergangenen Wochen gab es deutschlandweit mehr als 80 Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel. Auch in Thüringen wurden bereits drei Ausbrüche bestätigt. Im Rahmen der amtstierärztlichen Kontaktverfolgung wurde dabei festgestellt, dass sich etliche Ausbrüche auf Geflügelmärkte und -börsen zurückführen ließen. Bei solchen Ausstellungen gelangt Geflügel aus einem unterschiedlich großen Radius zum Ausstellungsort. Falls bei einer solchen Ausstellung unwissentlich krankes Geflügel ausgestellt wird, besteht eine hohe Ansteckungsgefahr für alle anderen Tiere.

Um dieses Risiko zu vermeiden, hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. In dieser sind verschärfte Bedingungen für noch stattfindende Geflügelausstellungen festgeschrieben. So geht aus der Anordnung hervor, dass in sogenannten „Risikogebieten“ (Gemeinden entlang der Werra sowie mit größeren Nutzgeflügelbetrieben) überhaupt keine Geflügelausstellungen stattfinden dürfen. Im restlichen Landkreis sind Ausstellungen zwar noch erlaubt, aber nur unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen. So muss das ausgestellte Geflügel vor der Veranstaltung negativ auf das AI-Virus untersucht worden sein. „Auf diese Weise werden möglicherweise unentdeckte Infektionen erkannt und eine Weiterverbreitung des Virus ausgeschlossen“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn. Ausnahmen gibt es lediglich für Tauben.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung weist außerdem darauf hin, dass grundsätzlich alle Veranstaltungen mit Tieren mindestens vier Wochen im Voraus bei der Behörde angezeigt werden müssen. Außerdem wird erneut darauf verwiesen, dass jeder Tierhalter („ab dem ersten Huhn“) beim Landratsamt registriert werden muss. Die vollständige Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-sm.de.

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Telefon (03693) 4 85 81 65 zur Verfügung.

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