Führerschein-Umtausch Wer ist dran?

Luca Schmidt
Alte Führerscheine und neuer Füherschein. Foto: dpa/Norbert Försterling

Einige Bürger sind ab kommendem Jahr dazu verpflichtet, ihren Führerschein umzutauschen. Doch welche Jahrgänge müssen den Weg zur Führerscheinstelle gehen?

 
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Ab 2023 sind die Papier-Führerscheine Geschichte. Der Stufenplan der Bundesregierung sieht vor, dass bis spätestens 19. Januar 2023 Führerscheininhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre Führerscheine, welche bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht haben müssen. Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben. Wer 1971 oder später geboren wurde, muss dies bis zum 19. Januar 2025 getan haben.

Doch wie viele Menschen im Wartburgkreis betrifft das nun? „Eine konkrete Anzahl ist nicht bekannt“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamtes, Sandra Blume. Wie viele Menschen noch vom Pflichtumtausch betroffen seien beziehungsweise wie viele Bürger des Wartburgkreises ihren Führerschein noch nicht umgetauscht haben, könne seitens der hiesigen Fahrerlaubnisbehörde nicht beantwortet werden. Hierbei würden einige Faktoren eine Rolle spielen, zum Beispiel: Besteht derzeit überhaupt noch ein Wohnsitz im Wartburgkreis? Wie viele Personen, die bezüglich des Geburtsjahres in den Pflichtumtausch fallen würden, sind gegebenenfalls schon verstorben? Wer hat bereits vor der Frist seinen Führerschein schon umgetauscht? Bundesweit schätzt man, dass insgesamt circa 43 Millionen Führerscheine (davon ungefähr 15 Millionen, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden) umgetauscht werden müssen. Bis zum Ende des Jahres 2021 waren es etwa 5000 Bürger im Wartburgkreis, die ihren Führerschein schon haben umtauschen lassen, sagt Sandra Blume.

Termin vorzugsweise online reservieren

Bei einigen Menschen ist es höchstwahrscheinlich schon sehr lange her, als sie das letzte Mal bei der Führerscheinstelle waren. Seitdem hat sich vieles geändert, auch die Terminvergabe. „Die Fahrerlaubnisbehörde des Wartburgkreises bietet vorzugsweise die Möglichkeit an, Termine über das Online-Terminvergabesystem (https://www.wartburgkreis.de) zu reservieren. Ansonsten, bei fehlender Internetverbindung, kann auch eine telefonische Terminvereinbarung erfolgen“, erklärt sie.

Folgende Unterlagen sind im Rahmen einer persönlichen Antragstellung vorzulegen: gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original, Führerschein im Original und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Nur noch EC-Zahlungen möglich

Für diesen Antrag werden zurzeit Gebühren in Höhe von 30,40 Euro bei Direktversand des Führerscheines, wenn es möglich ist, erhoben. Ansonsten werden bei Abholung des Führerscheines Gebühren in Höhe von 25,30 Euro erhoben. Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu zahlen.

In den Führerscheinstellen Bad Salzungen und Eisenach sind nur noch EC-Zahlungen (mittels EC-Karte, Kreditkarte wie Visa/MasterCard, oder mobiles Bezahlen über das Handy wie zum Beispiel Apple-Pay, Google-Pay, Bank-Apps) möglich.

Alter Führerschein kann behalten werden

„Wenn der ,alte’ Führerschein nicht in Bad Salzungen oder Eisenach ausgestellt wurde, kann man sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, die zuletzt den Führerschein ausgestellt hat“, versichert Sandra Blume. Es könne dort telefonisch oder per E-Mail um die Übersendung der Führerscheindaten an die hiesige Fahrerlaubnisbehörde gebeten werden. Selbstverständlich könne dies auch die hiesige Fahrerlaubnisbehörde erledigen, sobald zur Antragstellung vorgesprochen wurde. Dann ist allerdings kein Direktversand des Führerscheins möglich. Der alte Führerschein kann nach Aushändigung des neuen Führerscheins entwertet und wieder ausgehändigt werden.

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