Friseure Meiningen Testen – waschen, schneiden, föhnen

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Waschen, schneiden, föhnen? Seit ein paar Tagen heißt die Reihen-folge: Testen – dann erstwaschen, schneiden, föhnen. Das neue Infektionsschutzgesetz sorgt für Irritationen.

 
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Meiningen - Erst testen, dann mit einer FFP2-Maske zum Waschen, Schneiden, Färben und Föhnen. Friseurin Claudia Heimann verbringt seit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse am Samstag die meiste Zeit am Telefon. Die Kunden wollen wissen, was das konkret für ihren Friseurbesuch bedeutet. Die Inhaberin von „City Friseur“ in der Ernestinerstraße empfiehlt allen, sich entweder vor dem vereinbarten Termin im Testzentrum testen zu lassen, nach Möglichkeit schon einen Tag vorher. Oder einen selbst gekauften Test zu benutzen und mit dem negativen Ergebnis zu ihr in den Laden zu kommen. Mit Unterschrift und Adresse der Kunden sei sie bei der Behörde abgesichert, so Heimann.

Für den Notfall kann sie aber auch Schnelltests für sechs Euro pro Stück anbieten. „Vorrätig habe ich allemal welche, da mein Team sich ohnehin zweimal die Woche testen muss.“ Problem dabei: Nur wenige Stammkunden wollen das ganze Prozedere vor einem Friseurbesuch über sich ergehen lassen und bleiben weg.

Viele Friseure ärgert am meisten, dass wieder einmal etwas gut gemeint, aber schlecht gemacht ist und es eine Branche trifft, die seit mehr als einem Jahr unter der Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen leidet. Nach einem sechswöchigen Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres und weiteren acht Wochen Zwangsschließung im Dezember, Januar und Februar dürfen die Friseure in Thüringen wieder arbeiten. Unter Auflagen. So müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, inklusive Friseurin sind das 20 Quadratmeter. Maskenpflicht gilt wie das regelmäßige Lüften und Desinfizieren.

So froh die Branche darüber ist, endlich wieder Geld verdienen zu können: Die finanziellen Verluste sind enorm. Im Vergleich zum April 2019 fehlt bei den meisten etwa die Hälfte des Umsatzes in der Kasse. Zudem können aufgrund der Vorgaben weniger Kundinnen und Kunden bedient werden und es kommen auch weniger, fallen doch viele Feiern wie Hochzeiten, Konfirmationen oder Geburtstagsfeiern aus.

Mit den neuen Auflagen wird die Situation noch schwieriger. Zumal jeder das neue Infektionsschutzgesetz etwas anders umsetzt. Für die Meininger Filiale von „Ihr Friseur“ in der Unteren Kaplaneistraße erklärt Salonleiterin Nadine Faber: „Es ist alles im Moment schwierig. Wir testen die Kunden mit den Selbsttests vor Ort.“

Wer keinen Schnelltest mitbringt, kann für einen Obolus von fünf Euro einen im Friseurladen erwerben. Für die Kunden, die ein Schreiben vom Testzentrum mitbringen, ist das nicht nötig. „Immerhin kann man sich ja zwei Mal die Woche im Testzentrum kostenlos testen lassen“, so die Filialleiterin.

Für ihre von der neuen Lage überraschten Kunden hat Nadine Faber seit Samstag mit ihrem Team eine kleine Ecke mit Tischchen und Stuhl im Salon eingerichtet, das selbstverständlich nach jedem Testvorgang desinfiziert werde. Denn vor der Tür zu testen sei bei den niedrigen Temperaturen schwierig, vor allem am Morgen oder bei Regen. „Da wollen wir die Kunden nicht draußen stehen lassen“, sagt sie. „Positiv getestet ist bei uns noch niemand“, ist sie erleichtert, gesteht aber gleichzeitig: „Was wir in so einem Fall machen, wissen wir jetzt auch noch nicht so richtig, der Kunde muss dann halt einfach gleich raus geschickt werden“.

Die Unsicherheit ist groß. Immerhin würden Selbsttests im Eckchen durchgeführt und der Kunde könne im Falle einer positiven Testung dann auch selbst entscheiden, „wie er das dann macht“. Meldepflicht beim Gesundheitsamt haben die Friseurgeschäfte nicht.

Die friseurspezifischen Hygieneauflagen würden gegen Aufschläge zwischen 2,50 Euro bis 6 Euro sowieso schon seit letztem Jahr eingehalten, so Faber. Das sei im Vergleich preiswert, auch die Dienstleistungspreise hatte Inhaberin Sibylle Schulz nur moderat angehoben. „Nur maximal um 3 Euro“, so Faber, „wir haben uns da schon noch zurückgehalten“.

Dass die Kunden so wie alle Mitarbeiterinnen eine FFP2-Maske tragen und sich beim Betreten des Geschäfts die Hände desinfizieren, ist auch bei „Ihr Friseur“ schon lange selbstverständlich. Ärgerlich sei vor allem, dass viele im Moment erst gar keine Termine ausmachen. „Es ist wenig zu tun, sagen wir es mal so“, macht Faber die kritische Situation für ihre Branche deutlich. Ilona Böttcher, Geschäftsführerin der Meininger Kette Figaro, will sich erst gar nicht zur aktuellen Lage äußern. Jede Terminabsage schmerzt.

Als „Vollkatastrophe“ bezeichnet die Betriebsberaterin der Handwerkskammer (HWK) Südthüringen, Diana Streubel, die Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Denn genau diese von den hiesigen Friseurinnen angesprochenen Irritationen, Befürchtungen und Fragen bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes bekommen sie und ihre Kolleginnen und Kollegen am Telefon zu hören. Bis zu 50 Anfragen haben die einzelnen Mitarbeiter der HWK, seitdem bekannt wurde, dass sich die Verordnungen für Friseure, Fußpfleger und Kosmetiker mit Inkrafttreten des Gesetzes wieder ändern. Oder, wie es im Gesetz heißt, für „Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist“.

Die sind eigentlich verboten, es sei denn, es handelt sich um solche, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege“.

Die Umsetzung des Gesetzes ist aus Sicht von Streubel viel zu unkoordiniert und unvorbereitet passiert. Nach Rücksprache mit dem Land Thüringen kann die Betriebsberaterin den Friseuren nun mitteilen, dass ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske und Testpflicht vor der Behandlung gelten. Nur wer einen negativen Coronatest nachweist, wird seinen Friseur- oder Fußpflegetermin wahrnehmen können. Der Nachweis, dass man gerade coronanegativ ist, kann auf mehrere Arten erfolgen. Entweder man hat einen aktuellen PCR-Test, das dürfte aber nur in wenigen Fällen möglich sein. Oder man geht vorher in ein Schnelltestzentrum und bringt die Bescheinigung mit zum Termin. Sie kann auch vom Vortag stammen, darf aber nicht älter als 24 Stunden sein.

Das ist allerdings nur in den Orten leicht umsetzbar, wo es ein Schnelltestzentrum gibt, etwa in Meiningen (Anton-Ulrich Straße 3), Schmalkalden (11 bis 18 Uhr) oder Zella-Mehlis (16 bis 18 Uhr). Und wenn ein mobiles Team gerade im Ort ist, etwa in Bettenhausen, Kulturhaus, Mittwoch von 16 bis 18 Uhr und Berkach, Kulturhaus, am Donnerstag von 16 bis 18 Uhr. „Oder der Kunde hat einen Arbeitgeber, der geschultes Personal für die Schnelltests beschäftigt, etwa DRK oder Betriebsarzt, und damit auch berechtigt ist, solche Bescheinigungen auszustellen“, erklärt Streubel.

Der Sprecher des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Christopher Eichler, bestätigte auf Nachfrage: „Der Selbsttest sollte am besten vor der Tür an der frischen Luft durchgeführt werden. Das Testkit könnte dann in den Salon zur Auswertung gelegt werden. Der Kunde sollte draußen warten oder noch einen Weg erledigen und nach 15 Minuten bei negativem Ergebnis eintreten.“ Eichler verweist auf das Gesetz, das nachzulesen ist auf der Internetseite des Landkreises (https://www.lra-sm.de/?p=28698).

Diana Streubel von der Handwerkskammer Südthüringen bestätigt, dass der Friseur keine Melde- oder Unterweisungspflicht habe. Dass er nicht weitermelden müsse, wenn ein solcher Test vor Ort positiv ausfalle. „Die Kunden sollten den Salon im Falle eines positiven Tests aber sofort verlassen und sich bei ihrem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt melden, um einen PCR-Test zur Bestätigung zu machen“, empfiehlt sie.

Bei Hausbesuchen sei genauso vorzugehen: Der Friseur oder Fußpfleger lässt sich die Bescheinigung zeigen oder den Kunden in seinem Beisein einen Selbsttest durchführen. Die Kammer rät ihren Mitgliedern, im Bestellbuch beim Namen des Kunden lediglich zu vermerken, dass ein Nachweis vorgelegen habe.

Trotzdem sind laut Streubel „viele praxisnahe Fragen überhaupt nicht geklärt“. Etwa, wie der Friseur erkennen kann, ob der Nachweis eines Arbeitgebers stimme oder nicht. Da müsse er sich auf die Aussage des Kunden verlassen. Bei ihr riefen auch Ordnungsämter an, die wissen wollten, wie die Kammer die Umsetzung der Testpflicht handhabe. Die Ordnungsämter müssten diese ja kontrollieren. Im Gesetz stehe: „Wer Haare geschnitten haben möchte, braucht einen Test.“

Friseurin Claudia Heimann hofft, „dass es jetzt keinen Absturz in der Branche gibt mit dem Umsatz“. Immerhin sei das Gesetz bis zum 30. Juni erst einmal fest. Die Fragen rund um die Möglichkeiten der Befreiungen für Geimpfte oder Genesene müssten auch noch geklärt werden. Deshalb bittet sie jetzt alle Kunden: „Lasst Euch testen und kommt, damit die Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit geschickt werden oder den ganzen Tag Däumchen drehen!“

sig/sö/swo

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