„Sie führen am Montag, den 1. Januar, einen PCR-Test durch (Tag 0). Am Folgetag, dem 2. Januar, erhalten Sie ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven PCR-Ergebnisses (2. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 10 der 11. Januar. Ab dem 12. Januar, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen.
Sofern an Tag 7 (8. Januar) ein negativer Schnelltest vorliegt, der von geschulten Dritten (zum Beispiel in der Teststelle, Apotheke, beim Hausarzt) durchgeführt wurde, endet Ihre Absonderung an diesem Tag. Für die Durchführung des professionellen Schnelltests dürfen Sie Ihre Häuslichkeit verlassen.“
Das bedeutet: Der Tag, an dem der PCR-Test durchgeführt wurde, ist Tag 0. Tag 1 ist damit der nächste Tag, in dem Rechenbeispiel der 2. Januar. Tag 7 wäre damit der 8. Januar.