„Eine Koordination ist nahezu unmöglich“, sagt Antje Rebhan. Flüchtlinge aus der Ukraine kommen in den wenigsten Fällen über die staatlichen Vermittlungen im Landkreis an, erläutert die Amtsleiterin im Amt für Teilhabe und Soziales in der Landkreisverwaltung. Weil für die Flüchtlinge aus der Ukraine keine Residenzpflicht gelte, könnten sich die Familien selbst entscheiden, ob oder in welchen der zur Verfügung gestellten Busse sie einsteigen.