Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hatte am Dienstag mitgeteilt, das Arbeitsschutzkontrollgesetz enthalte unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit der Firmen. Stand Juni 2019 seien zudem in Berufen der Fleischverarbeitung 926 Menschen als Zeitarbeitnehmer tätig gewesen, was einem Anteil von 1,36 Prozent entspreche. Dies belege, dass Zeitarbeitskräfte keine Stammarbeitsplätze gefährdeten und nur dort punktuell eingesetzt würden, wo zusätzliches Personal benötigt wird - etwa in Hochzeiten der Grillsaison.
Die deutsche Fleischwirtschaft hatte schon im Sommer erklärt, ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche sei verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, hieß es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben.