Große Teile der landwirtschaftlichen Flächen werden nicht von ihren Eigentümern bewirtschaftet. Rund 60 Prozent der Agrarflächen in Deutschland werden verpachtet. Viele Landeigentümer wünschen sich, dass ihr Grund und Boden naturschonend bewirtschaftet wird. Viele wissen aber nicht, welche Möglichkeiten bestehen, um dieses Ziel zu erreichen. Ob Blühstreifen am Ackerrand oder ein Feldlerchenfenster im Getreide: Landeigentümer können Naturschutzmaßnahmen in ihren Pachtverträgen vereinbaren. Welche Naturschutzmaßnahmen für Ackerflächen, Wiesen oder Weiden jeweils sinnvoll sind, hängt von vielen Faktoren ab. Hier sei eine fachliche Beratung hilfreich, schreibt Jens Wolling.