In Stuttgart ist ein Mehrfamilienhaus durch eine Explosion zerstört worden. Ursache ist höchstwahrscheinlich eine Gasexplosion. Wir erklären, wie Gasheizungen überprüft werden – und was bei Gasgeruch zu tun ist.
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Der Brennstoff Erdgas besteht großteils aus Methan. Das Gas selbst ist für Menschen nicht giftig, doch durch hohe Methankonzentrationen wird Sauerstoff aus der Atemluft verdrängt. In der Folge kann es zu Atemnot kommen. Relevanter ist in der Praxis das Explosionsrisiko. Bei einer Methankonzentrationen zwischen fünf und 15 Prozent entsteht ein zündfähiges Methan-Luftgemisch. Um es zur Explosion zu bringen, genügt ein winziger Funke. Dieser kann unter Umständen schon beim Betätigen eines Lichtschalters entstehen.
Gemessen an der Zahl der verbauten Gasheizungen seien Gasexplosionen hierzulande sehr selten, sagt Volkers Jobst, der beim Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Wenn aber mal etwas passiert, kann es zu verheerenden Schäden an Gebäuden sowie zu Verletzten und Toten kommen. Die Statistik des Branchenverbandes DVGW zeigt allerdings, dass die Zahl der Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Gas im häuslichen Bereich schon seit Jahren gesunken ist. Demnach ist die Zahl solcher Vorfälle zwischen 1980 und 2015 um nahezu 80 Prozent gesunken. Zur Sicherheit tragen auch technische Verbesserungen wie sogenannte Strömungswächter bei. Sie unterbrechen den Gasfluss bei einem starken Druckabfall infolge eines Lecks in der Leitung.
Die größten Risiken liegen laut Jobst auf der Abgasseite. Denn die Abgase von Gasheizungen können Kohlenmonoxid (CO) enthalten. Das starke Atemgift verhindert den Sauerstofftransport durch die roten Blutkörperchen und kann bei höheren Konzentrationen zu schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod führen. Eine mögliche Ursache von CO-Vergiftungen sind Undichtigkeiten oder Verstopfungen der Abluftrohre. So kam 2019 im Esslinger Ortsteil Mettingen eine vierköpfige Familie wegen eines falsch montierten Abgasrohrs einer Gastherme in ihrem Wohnhaus ums Leben.
Moderne Gas-Brennwertgeräte würden alle zwei Jahren durch den zuständigen Schornsteinfeger überprüft, sagt Jobst. Bei älteren Gasheizungen liege das turnusmäßige Prüfintervall bei einem Jahr. „Der Schornsteinfeger prüft aber nur das Gerät und die Dichtigkeit des Abgassystems“, stellt der Innungschef klar. Für die Leitungen bis dorthin sei der Eigentümer des Gebäudes verantwortlich. Dieser sollte einmal im Jahr eine Sichtprüfung der Leitungen veranlassen oder diese selbst vornehmen. „Dabei entdeckt man manchmal abenteuerliche Sachen“, berichtet Jobst – etwa Regale, die an Gasleitungen befestigt werden. Alle zwölf Jahre ist eine Dichtigkeitsprüfung der Leitungen in Gebäuden durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.
Methan ist ein farb- und geruchloses Gas. Damit Menschen austretendes Gas wahrnehmen können, wird es mit Duftstoffen versetzt. Am gebräuchlichsten ist hier das schwefelhaltige Tetrahydrothiophen (THT), das den Geruch von faulen Eiern verbreitet. Bei Gasgeruch ist offenes Feuer wie etwa von Zigaretten tabu. Zudem sollte man Licht- und Geräteschalter wegen der Funkengefahr nicht mehr betätigen und auch keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Empfehlenswert ist auch intensives Lüften, um die Gaskonzentration im Gebäude schnell zu verringern. Nach Möglichkeit sollte man auch noch den Haupthahn schließen, gegebenenfalls andere Bewohner warnen (nicht Klingeln!) und so schnell wie möglich das Gebäude verlassen. Zudem muss schnell der zuständige Versorger verständigt werden. Die Störungsnummer steht meist auf oder neben dem Gaszähler. Alternativ könne man auch die Feuerwehr anrufen, heißt es beim Branchenverband DVGW.
Wer sich zusätzliche Sicherheit verschaffen will, kann auch einen Gasmelder installieren. Kombinationsgeräte registrieren sowohl austretendes Erdgas und Flaschengas (Propan und Butan) als auch gefährliche Konzentrationen von Kohlenmonoxid (CO), die nicht nur durch Gasheizungen, sondern auch durch andere Feuerstätten im Haus entstehen können.